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Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus einer
- lebenslangen Rente
- einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit, d.h. die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
- einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, in der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Die Zahlungen beginnen im Allgemeinen mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab dem 60. Lebensjahr beantragen, wenn er gleichzeitig früher gesetzliche Rente bezieht. Dann sind die monatlichen Rentenzahlungen jedoch geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
Zahlen in einer Ehe beide Partner in die Riester Rente, und verstirbt einer der Ehepartner vor Erreichen des Rentenbeginns, so kann das angesparte Vorsorgevermögen auf den Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden.
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