|
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach Alter, Geschlecht, Beruf und Gesundheitszustand des zu Versichernden und nach der Versicherungsdauer, der Leistungsdauer und der Höhe der vereinbarten monatlichen Rentenzahlung.
Durch eine sogenannte Karenzzeit kann der Beitrag reduziert werden. Die Rentenzahlung beginnt dann z. B. erst nach einer vereinbarten Frist von 6, 12, oder 24 Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Weitere Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung sind die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdauer oder einer geringeren monatlichen Rente.
|